Neue Straßenschilder, die den Beginn und das Ende der Zonen mit Ausrüstungspflicht kennzeichnen

Neue Anforderungen an Winterausrüstung für Busse in Frankreich

Länderinformationen Bussicherheit

Ab dem 1. November 2021 gilt in einigen Bergregionen in Frankreich die Pflicht zur Verwendung von Winterausrüstung am Fahrzeug.

Ab 2021 gilt diese Pflicht jedes Jahr in der Winterperiode (1. November bis 31. März). Betroffen sind folgende Gebiete: Alpen, Korsika, Zentralmassiv, Jura, Pyrenäen, Vogesen (zur vorläufigen Karte). Ziel ist es, laut der französischen Regierung, die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu erhöhen und Blockaden durch steckengebliebene Fahrzeuge zu verhindern.

Für Kraftomnibusse (Typ M2, M3) ist diese Ausrüstung vorgeschrieben:

  • mind. 2 Schneeketten (oder andere gleichwertige abnehmbare Rutschschutzvorrichtungen) ODER

  • mind. 4 Winterreifen, die auf mindestens zwei gelenkten Rädern oder mindestens zwei angetriebenen Rädern montiert sind (wenn das Fahrzeug mehr als eine Lenkachse hat, sind dies die Räder der Hauptlenkanlage)

Als Schneeketten sind Metallketten oder textile Schneesocken zulässig. Winterreifen müssen die Bezeichnung "3PMSF" (3 Peak Mountain Snow Flake) haben, erkennbar durch das "Alpensymbol" sowie eine der Markierungen "M+S2, M.S." oder "M&S". Bis 2024 sind auch Reifen zulässig, die nur die Kennzeichnung "M+S" haben.

Neue Straßenschilder (s.o.) zeigen an, wo die Zonen mit Ausrüstungspflicht anfangen und enden. Es gibt eine Übergangsphase bis zum 31. März 2022, in der keine Sanktionen bei Nichteinhaltung verhängt werden. Fahrzeuge mit Spikereifen sind von der Aurüstungspflicht befreit.

Das Zeichen B26 wird weiterhin darauf hinweisen, dass auf schneebedeckten Straßen, auch außerhalb der Winterzeit, das Tragen - und nicht nur das Mitführen - von Ketten vorgeschrieben ist.

Die Pressemitteilung der französischen Regierung mit weiteren Infos finden Sie hier.

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