Bundesrat fordert Änderungen bei Insolvenzsicherung im Sinne des RDA

Kundengeldabsicherung

In der heutigen Plenarsitzung des Deutschen Bundesrates wurde über den Gesetzentwurf zur Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds beraten. Im Vorfeld dieser Beratungen adressierte der RDA seine Änderungsforderungen zum Gesetzentwurf im Rahmen einer schriftlichen Eingabe an die Ausschüsse des Deutschen Bundesrates, deren Empfehlungen heute zur Abstimmung gestellt wurden.

Der Bundesrat entschied mit Mehrheit, den Empfehlungen der Ausschüsse zu folgen. In diesen Ausschussempfehlungen finden sich die wesentlichen Änderungsforderungen der zuvor eingereichten Eingabe des RDA wieder.

So empfehlen die Ausschüsse unter anderem, „die finanziellen Belastungen möglichst gering zu halten und eine faire Risikobetrachtung zu gewährleisten“. Vorgeschlagen werden ein Beitrag von 0,6 % statt 1,0 % sowie eine Sicherheitsleistung von 4 % statt 7 %. Außerdem wird eine Anhebung der Versicherungspflichtgrenze von € 3,0 Mio. auf € 20 Mio. gefordert. Weiter heißt es in den Empfehlungen, dass „die Aufbauphase des Fonds bis zur Ansparung des Zielkapitals von € 750 Mio. entsprechend zu verlängern“ sei.

„Die Eingabe des RDA hat deutlich Wirkung gezeigt. Wenngleich der Gesetzentwurf nicht zustimmungspflichtig ist, sind die Stellungnahmen des Bundesrates ein wesentlicher Bestandteil des Gesetzgebungsverfahrens. Wir begrüßen, dass sich der Bundesrat unsere Hauptforderungen nach einer Beitragsreduzierung, einer Reduzierung der Sicherheitsleistung, der Verlängerung der Aufbauphase sowie einer Anhebung der Versicherungspflichtgrenze zu Eigen gemacht hat. Der RDA wird den weiteren Gesetzgebungsprozess im Sinne der Bus- und Gruppentouristik engmaschig und aktiv begleiten“, so RDA Präsident Esser nach der heutigen Abstimmung.

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