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RDA Forderung erfüllt: KfW-Schnellkredit jetzt auch für Kleinstunternehmen zugänglich

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Wie das Bundesfinanzministerium (BMF) heute vermeldete, wird das KfW-Sonderprogramm, einschließlich des KfW-Schnellkredits, bis zum 30.06.2021 verlängert.

 Ab Montag, den 09. November 2020, steht der KfW-Schnellkredit zudem auch für Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten zur Verfügung. Damit erfüllt das BMF eine lang bestehende Forderung des RDA.

Über ihre Hausbanken können diese Unternehmen den KfW-Kredit mit einer Höhe von bis zu 300.000 Euro beantragen, abhängig von dem im Jahre 2019 erzielten Umsatz. Der Bund übernimmt 100 % der Haftung. Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Hausbank oder die KfW; es sind keine Sicherheiten zu stellen.

Möglich ist ab dem 16.11.2020 auch die vorzeitige anteilige Tilgung ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Dies soll die Kombination mit anderen Corona-Hilfsprogrammen erleichtern.

Lesen Sie die Pressemitteilung des BMF hier.

 

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