Soforthilfe Reisebus II am Weihnachtstag in Kraft getreten

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Die „Richtlinie Ausgleich für die Einnahmeausfälle für die Reisebusbranche" ist durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger am Weihnachtstag in Kraft getreten.

Geregelt werden Ausgleichzahlungen für Vorhaltekosten für Kraftomnibusse der Schadstoffklasse V oder besser, die im Gelegenheitsverkehr eingesetzt werden. Gegenstand der Ausgleichzahlungen sind die fortlaufend anfallenden Kosten aus Fahrzeugfinanzierungen oder Abschreibungen aus den Monaten Juli bis September 2020. Aus dem Höchstbetrag pro Einsatztag von € 200 und den 66 Einsatztagen für den Zeitraum Juli bis September 2020 ergibt sich eine maximale Ausgleichzahlung von € 13.200 pro Fahrzeug.

Anträge können voraussichtlich ab dem 15. Januar 2021 beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) entweder auf Basis der „Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“ mit einer Fördergrenze von € 800.000 oder auf der „Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020“ mit einer Fördergrenze von € 3.000.000 gestellt werden.

„Wir danken dem BMVI und BAG für die schnelle Inkraftsetzung und Umsetzung der Richtlinie, die erheblich dazu beitragen wird, die Strukturen und Arbeitsplätze der Reisebusunternehmen zu erhalten. Wie vom RDA gefordert, werden nun auch eigenfinanzierte Reisebusse über die Geltendmachung von Abschreibungen berücksichtigt. Mit Blick auf die angelaufenen Impfungen schauen wir nun zuversichtlicher auf das kommende Jahr", so RDA Präsident Benedikt Esser.

Die Richtlinie können Sie hier herunterladen:

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