Prof. Dr. Heribert Hirte, stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags

Reisesicherungsfonds im Rechtsauschuss: RDA fordert gemeinsam mit asr, DRV und VIR Erleichterungen für Reiseveranstalter

Kundengeldabsicherung

Der RDA hat vom Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags zur neuen Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds in einer Stellungnahme der Verbände asr, DRV, RDA und VIR, die gemeinsam als potentielle Gründungsgesellschafter des neuen Reisesicherungsfonds auftreten, Verbesserungen für die Reiseveranstalter gefordert.

Zu den Kernforderungen der gemeinsamen Stellungnahme gehören die Absenkung der im Gesetzesentwurf vorgesehenen Sicherheitsleistung verbunden mit der Forderung nach einem Bürgschaftsprogramm des Bundes, um die Reiseveranstalter mit Blick auf die verheerende Schadensbilanz in den Unternehmen durch die Coronapandemie bei der Stellung von Sicherheiten wirksam zu unterstützen.

Um eine ökonomische Überforderung der Reiseveranstalter zu vermeiden und dennoch den politisch gewollten Kapitalstock in angemessener Zeit ansparen zu können, fordern die Verbände eine Reduktion des Entgeltes sowie unter anderem eine Verlängerung der Ansparphase auf mindestens sieben Jahre.

Die bisher im Gesetzentwurf vorgesehene Opt-Out-Umsatzgrenze von € 3 Mio. soll orientiert an der von der Versicherungswirtschaft in Aussicht gestellten Kapazitätsgrenze auf bis zu € 10 Mio. angehoben werden. Dabei soll der Reisesicherungsfonds grundsätzlich auch für Reiseveranstalter zugänglich sein, die sich unterhalb dieser Umsatzgrenze befinden.

Der RDA fordert darüber hinaus zusätzliche Entlastungen für die Bustouristik:
„Dem niedrigen Schadensrisiko von Busreisen muss aufgrund der nicht vorhandenen Repatriierungsrisiken auch konditionell während der Aufbauphase Rechnung getragen werden. So wäre es möglich, der Systematik in Großbritannien folgend, für erdgebundene Pauschalreisen eine Entgeltermäßigung von mindestens 15 % während der Aufbauphase vorzusehen.

Auch wenn die Bundesregierung im Vorfeld signalisierte, während der Aufbauphase des Reisesicherungsfonds Ausnahmeregelungen vermeiden zu wollen, bleiben wir dabei, dass die Neuregelung nicht dazu führen darf, dass die festgelegten Klimaschutzziele durch gesetzliche Benachteiligung klimafreundlicher Busreiseverkehre verletzt werden“, begründete RDA Präsident Esser die Forderung.

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