RDA fordert modifizierte Fortführung der Soforthilfe Reisebusbranche

COVID-19

Die nicht abgerufenen Mittel des bis gestern befristeten Soforthilfeprogramms für die Reisebusbranche von etwa € 70 Mio. werden benötigt, um die Arbeitsplätze der überwiegend mittelständisch geprägten Reisebusbranche in der Coronakrise zu erhalten.

Der RDA fordert, dieses für den Strukturerhalt wichtige Soforthilfeprogramm modifiziert fortzusetzen und mit Blick auf den Geschäftsausfall im Winter aufzustocken.

Damit die Hilfsgelder auch abfließen können, ist es wichtig, die beihilferechtliche Notifizierung des Folgeprogramms auf Basis des temporären Beihilferahmens für besonders betroffene Branchen bei der EU-Kommission vorzunehmen. So kann die beihilferechtliche Begrenzung aus der Kleinbeihilfenregelung von € 800.000,- vermieden werden. Eine Anrechnung der KfW-Schnellkredite fände dann nicht mehr statt.

„Die Reisebusbranche ist nach wie vor sehr stark betroffen, Besserung ist nicht in Sicht. Die Ausweisung neuer Risikogebiete, die Veröffentlichung zusätzlicher Reisewarnungen und die Absage von Weihnachtsmärkten und Festtagsveranstaltungen macht es uns unmöglich, die Strukturen aus eigener Kraft durch den Winter zu bringen. Laut aktuellem RDA Branchenbarometer stehen etliche Unternehmen bis April vor der Schließung. Um das zu verhindern, brauchen wir eine Verlängerung und Modifizierung der Soforthilfe Reisebusbranche, jedoch ohne die bisherigen beihilferechtlichen Beschränkungen von € 800.000,-. Weiterhin brauchen wir eine Berücksichtigung aller klimaschützenden Reisebusse, ob nun fremd- oder eigenfinanziert“, so RDA Vizepräsident Dr. Ulrich Basteck nach Gesprächen mit Abgeordneten des Bundestages in Berlin.

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