RDA fordert Abschreibungs­erleichterungen zur Vermeidung von Insolvenzen

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Um bilanzielle Überschuldungen und damit Insolvenzen wirksam zu verhindern, fordert der RDA für die Unternehmen der Bus- und Gruppentouristik Abschreibungserleichterungen in Form von Bewertungshilfen.

Zusätzlich soll so dem geringeren Verschleiß der Anlagegüter durch Stillstand bzw. Unterauslastung Rechnung getragen werden.

Ziel der vom RDA vorgeschlagenen gesetzlichen Neuregelung ist die Wahlmöglichkeit für den Unternehmer, auf planmäßige oder außerplanmäßige Abschreibungen sowohl in der Steuer- als auch in der Handelsbilanz für die Wirtschaftsjahre, die vor dem 1. Januar 2021 enden und nach dem 31. Dezember 2019 beginnen, ganz oder teilweise verzichten zu können.

„Im Sinne des Strukturerhalts und des Erhalts von Arbeits- und Ausbildungsplätzen in der Bus- und Gruppentouristik muss alles getan werden, um die Eigenkapitaldecke der Unternehmen zu schonen und Unterbilanzen zu verhindern. Gerade die hohen Abschreibungen für Reisebusse würden sonst in diesem Jahr in den allermeisten Fällen zu einer vermeidbaren bilanziellen Überschuldung führen. Abschreibungserleichterungen in Form von Bewertungshilfen belasten die öffentlichen Kassen nicht, schonen das Eigenkapital und könnten bilanzielle Überschuldungen der Unternehmen wirksam verhindern.

Wir danken der gbk Gütegemeinschaft Buskomfort e.V. für die gute Kooperation in dieser Fachfrage“, so RDA Präsident Esser.

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