Pläne der neuen Bundesregierung zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes

COVID-19

Die drei Ampelfraktionen von SPD, Grünen und FDP legten am 8. November 2021 einen ersten Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und zur Aufhebung der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ vor.

Die Feststellung der epidemischen Lage durch den Bundestag dient den Bundesländern als rechtliche Grundlage, um Coronaschutzverordnungen zu erlassen. Laut dem Plan der Ampel-Fraktionen soll den Bundesländern in Zukunft aber weiterhin ein bundeseinheitlich anwendbarer Katalog möglicher Schutzmaßnahmen, wie Maskenpflicht, Zugangsbeschränkungen durch 3G- und 2G-Modelle, Kontaktdatenerfassung und Verpflichtung zu Hygienekonzepten, zur Verfügung stehen. Dies soll bis zum 19. März 2022 gelten. Die je nach der regionalen Situation in den Bundesländern differenzierte Anwendung der Maßnahmen soll gewährleistet bleiben.

Vorgaben zum Arbeitsschutz, wie die Testangebotspflicht, Kontaktreduzierungen und betriebliche Hygienekonzepte sollen auch bis März 2022 weitergeführt werden.

Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen; ein Inkrafttreten in den wesentlichen Teilen ist aber bereits ab dem 1. Januar 2022 vorgesehen.

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