Novemberhilfe: Rechtssicherheit auch in Schleswig-Holstein und Thüringen

COVID-19

Der wichtigen Forderung des RDA nach Rechtssicherheit bei der Beantragung von Novemberhilfen in Schleswig-Holstein und Thüringen wurde seitens der jeweiligen Landesregierungen nunmehr gefolgt.

In Schleswig-Holstein sind "gewerblich angebotene Reiseverkehre zu touristischen Zwecken" ab dem 30. November unzulässig. Thüringen untersagt "Reisebusveranstaltungen zu touristischen Zwecken" ab dem 1. Dezember. Die jeweils bis zum 20. Dezember gültigen Corona-Schutzverordnungen finden RDA Mitglieder auf unserer COVID-19-Themenseite im Reiter des jeweiligen Bundeslandes.

Somit gelten Anbieter touristischer Reisebusreisen im Rahmen der bis zum 20. Dezember erweiterten Corona-Novemberhilfe auch in diesen Bundesländern als direkt betroffene Unternehmen und können diese beantragen, sofern mindestens 80% des Gesamtumsatzes mit touristischen Reisebusreisen erzielt wurde.

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