Mobilitätspaket vom Rat der Europäischen Union angenommen

Reiserecht Lenk- & Ruhezeiten

Der Rat hat heute im schriftlichen Verfahren das Mobilitätspaket angenommen, zu dem auch die Verordnung über die Lenk- und Ruhezeiten gehört.

Gemeinsam mit dem Europäischen Parlament hatte sich der Rat bereits am 11. Dezember 2019 auf einen gemeinsamen vorläufigen Text geeinigt. Das Europäische Parlament muss diesem Text nun noch einmal formal in einer zweiten Lesung zustimmen, bevor er im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden kann.

Insgesamt umfasst das Mobilitätspaket folgende 3 Gesetzestexte:

  • Verordnung über die Lenk- und Ruhezeiten einschließlich dem Fahrtenschreiber
  • Richtlinie über die Entsendung von Kraftfahrern im Straßenverkehrssektor
  • Verordnung über den Berufszugang und den Marktzugang

Beide Verordnungen werden 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten, die Richtlinie wird am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten. Die Verordnung zu den Lenk- und Ruhezeiten wird ab dem 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung gelten, mit der Ausnahme der besonderen Fristen für den Fahrtenschreiber. Die Entsenderichtlinie sowie die Verordnung über den Marktzugang gelten erst 18 Monate nach ihrem Inkrafttreten.

Die vollständigen Texte finden sich hier:

Die entsprechende Pressemitteilung des Rates findet sich hier.

Reiserecht Lenk- & Ruhezeiten


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