Mobilitätspaket tritt in Kraft

Reiserecht Lenk- & Ruhezeiten

Verschlechterungen für die Bustouristik konnten erfolgreich verhindert werden

Die Texte zu den neuen Lenk- und Ruhezeiten und der Entsenderichtlinie, die Teil des Mobilitätspakets I sind, wurden am 9. Juli 2020 vom Europäischen Parlament (EP) bestätigt und haben damit die letzte Hürde vor ihrem Inkrafttreten genommen. Die neuen Regeln werden nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten, was in den kommenden Wochen geschehen wird. Gelten werden die Regelungen zu den Lenk- und Ruhezeiten 20 Tage später; die zur Entsendung 18 Monate später.

Der nunmehr verabschiedete Text ändert die bestehende Verordnung (VO 561/2006) zu den Lenk- und Ruhezeiten von 2006 in erster Linie für den Güterkraftverkehr. Wie bereits im Vorfeld berichtet, wird es für die Bustouristik in diesen Bereichen zu keinen negativen Änderungen kommen.

Insbesondere ist wichtig, dass es weiterhin möglich sein wird, eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit gemeinsam mit einer täglichen Ruhezeit auszugleichen. Der Artikel 8 Absatz 7 der Verordnung zu den Lenk- und Ruhezeiten ist somit in seinem bisherigen Wortlaut bestehen geblieben.

Der Bezugszeitraum von 2 Wochen für den Busreiseverkehr ist gemäß Artikel 8, Abs. 6 ebenfalls erhalten geblieben, lediglich für den Güterverkehr hat es eine Verlängerung dieses Zeitraums gegeben.

Die Kommission ist nach dem neuen Text verpflichtet, zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung eine Bewertung im Rahmen eines Berichts vorzulegen, um zu sehen, ob es einer Anpassung der bestehenden Regeln bedarf.

Die vorherige Kommissarin für Verkehr hatte letztes Jahr bereits zugesichert, eine lex specialis für den Busreiseverkehr vorbereiten zu lassen. RDA Präsident Benedikt Esser hatte im Rahmen von Gesprächen mit der neuen Kommission und dem EP bereits betont, dass der RDA weiterhin gesonderte Regelungen für den Gelegenheitsverkehr fordert und darauf dringen wird, dass  die entsprechenden Zusagen der vorherigen Kommission von der neuen Kommission umgesetzt werden.

Die Einführung der Smart Tachoversion 2 wird in zwei Schritten erfolgen: für Fahrzeuge mit analogen und digitalen Fahrtenschreibern erfolgt die Einführung im Jahr 2024 und bei Fahrzeugen, die bereits über die Smart Tachoversion 1 verfügen, kommt die neue Version im Jahr 2025.

Auch bei der Entsenderichtlinie gibt es Erfreuliches zu berichten: sämtliche Transitverkehre im Busreiseverkehr sind von der Richtlinie ausgenommen. Ebenso sind Reisen von der Richtlinie ausgenommen, die Start und Ziel im Mitgliedstaat der Niederlassung des Busreiseunternehmens haben.

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