Die Überbrückungshilfe III Plus kann jetzt bis zum 31. März 2022 beantragt werden. Die neue Einreichungsfrist für die Schlussabrechnung ist der 31. Dezember 2022.
Weitere Informationen finden Sie auf www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
Fristverlängerung für Ü3 Plus und Schlussabrechnung
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