Frankreich schreibt Warnhinweise "Toter Winkel" vor

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In den toten Winkeln von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen müssen in Frankreich seit Jahresbeginn Warnhinweise angebracht sein. Diese Pflicht gilt auch für ausländische Fahrzeuge.

Damit will die französische Regierung kleinere Verkehrsteilnehmer, wie Fahrräder, Motorräder und Fußgänger, auf diese Gefahr hinweisen. Die Bereiche im toten Winkel des Fahrers seien Ursache für schwere und manchmal tödliche Unfälle, schreibt die französische Regierung in einer entsprechenden Pressemitteilung.

Die Warnhinweise in Form von Aufklebern oder Schildern (Maße: 25 cm hoch, 17 cm breit) müssen sowohl an den Seiten als auch am Heck des Fahrzeugs in einer Höhe zwischen 0,9 m und 1,5 m vom Boden angebracht werden, sofern technisch möglich. Am Fahrzeugheck müssen sie rechts von der Mittelachse angebracht werden; an den Seiten innerhalb des ersten Meters von der Fahrzeugfront gemessen. Ist dies aus technischen Gründen nicht möglich, müssen sie so angebracht werden, wie es der Verordnung am nächsten kommt, maximal in einer Höhe von 2,1 Metern. Die Kennzeichnungen dürfen Beleuchtungseinrichtungen, die Sicht des Fahrers, Kennzeichen und vorgeschriebene Beschriftungen nicht verdecken.

Bei Nichtbeachtung der Hinweispflicht droht ein Bußgeld über 135 Euro. Für das Jahr 2021 gilt eine Übergangsfrist, in der die Hinweise nicht strikt den neuen Normen entsprechen müssen.

Die Warnhinweise können Sie hier herunterladen. Eine deutsche Übersetzung der Verordnung finden Sie hier.

 

 

 

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