Deutscher Reisesicherungsfonds schaltet Antragsverfahren frei

Kundengeldabsicherung

Der Deutsche Reisesicherungsfonds hat das Antragsverfahren für Reiseveranstalter auf seiner Webseite unter https://drsf.reise/antragsstellung-fuer-reiseveranstalter/ freigeschaltet. Das ist insbesondere für alle Bus- und Gruppenreiseveranstalter wichtig, die aufgrund ihres absicherungspflichtigen Vorjahresumsatz von mehr als € 10 Mio. gesetzlich zur Insolvenzabsicherung über den DRSF verpflichtet sind.

Bus- und Gruppenreiseveranstalter, deren absicherungspflichtiger Vorjahresumsatz unterhalb von € 10 Mio. liegt, können frei wählen, ob sie sich zukünftig über eine Versicherungsgesellschaft oder den DRSF insolvenzrechtlich absichern möchten. Der RDA hatte sich insbesondere für diese wichtige Wahlmöglichkeit für kleine und mittelgroße Bus- und Gruppenreiseveranstalter im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses erfolgreich einsetzen können. Paketreiseveranstalter sind für ihre B2B-Reiseumsätze mit Busreiseveranstaltern grundsätzlich nicht absicherungspflichtig.

Der Deutsche Reisesicherungsfonds schützt Reisegäste, die eine Pauschalreise buchen, vor den Risiken der Zahlungsunfähigkeit eines Reiseveranstalters. Für diesen Fall sorgt der Fonds für die Rückzahlung der geleisteten Anzahlungen und stellt die Rückreise bereits verreister Reisegäste sicher.

Der RDA stellt dem DRSF als einer seiner fünf Gründungsgesellschafter die fachliche Expertise der Busreisebranche sowie die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung, damit dieser wie geplant ab dem 1. November seinen Betrieb aufnehmen kann.

„Wir sind froh, dass es jetzt losgeht und unsere Bus- und Gruppenreiseveranstalter online Aufnahmeanträge beim DRSF stellen können. Aufgrund des sehr engen Zeitplans sollten nun insbesondere alle Bus- und Gruppenreiseveranstalter mit einem absicherungspflichtigen Vorjahresumsatz von über € 10 Mio. von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Wir begleiten unsere Mitglieder bei dem erfolgreichen Weg in den Fonds“, so RDA Präsident Benedikt Esser.

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