Webseminar des Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) am 12. Oktober 2021 um 14:30 Uhr

Kundengeldabsicherung

Am 1. November 2021 findet ein Systemwechsel bei der Insolvenzabsicherung von Reiseanbietern statt.

Reiseanbieter mit einem Umsatz von über 10 Mio. EUR sind dann gesetzlich zur Absicherung beim Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) verpflichtet. Kleinere Anbieter können sich auch bei einer Versicherung oder einem Kreditinstitut absichern.

Das Informationsbedürfnis zum DRSF ist groß, vor allem mit Blick auf den Prozess der Antragstellung. Daher lädt der DRSF zu einer weiteren Informationsveranstaltung über die Aufnahme in den Reisesicherungsfonds ein:   
 
am Dienstag, 12. Oktober 2021
von 14:30 Uhr bis ca. 15:30 Uhr

 
Im Fokus des Webseminars werden praktische Fragen zur Antragstellung stehen. Konkret werden u.a. folgende Themen behandelt:

  • Absicherungspflicht
  • Entgelte und Sicherheitsleistungen
  • Prozedere der Antragstellung
  • Ausstellung der Sicherheitsscheine
  • Was kommt nach der Aufnahme in den Fonds

Im Anschluss besteht die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
 
Die Teilnahme am Webseminar ist kostenfrei. Da die Anzahl der Teilnehmer aus technischen Gründen begrenzt ist, werden die Plätze nach Eingang der Anmeldungen vergeben.
 
Zum Webseminar können Sie sich hier anmelden.

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