iStock.com/Imagesines

Fristverlängerung für Ü3 Plus und Schlussabrechnung

COVID-19

Wie das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) gestern auf Twitter mitteilte, geht mit der Verlängerung der Überbrückungshilfen bis Ende März 2022 eine Fristverlängerung für die Überbrückungshilfe III Plus und die Schlussabrechnung einher.

Die Überbrückungshilfe III Plus kann jetzt bis zum 31. März 2022 beantragt werden. Die neue Einreichungsfrist für die Schlussabrechnung ist der 31. Dezember 2022.

Weitere Informationen finden Sie auf www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
 

COVID-19


Zurück