Kontakt
Claudia Schnackerz
Telefon: +49 221 91 27 72 16
Telefax: +49 221 12 47 88
E-Mail: akademie@rda.de

Alle Neueinsteiger in den Fahrberuf im Güter- und Personenverkehr, die
sind per Gesetz verpflichtet
die folgenden Qualifizierungen zu absolvieren:
Alle bereits gewerblich tätigen Berufskraftfahrer, wie
müssen keine Grundqualifikation absolvieren, sich jedoch regelmäßig weiterbilden.
Ausnahmen gelten für folgende Bereiche:
Jeder Anbieter muss die Anforderungen des BKrFQG §7, Abs. 1 oder der BKrFQV § 6 erfüllen.
Dokumentiert werden die Grundqualifikation bzw. die Weiterbildung durch Eintrag der harmonisierten Schlüsselzahl 95 in den Führerschein. Der Eintrag erfolgt durch die für die Erteilung von Fahrerlaubnissen zuständige Behörde, sofern die erforderlichen Leistungen durch Bescheinigungen nachgewiesen werden.
Für die Grundqualifikation wird die Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Prüfung durch die IHK ausgegeben. Die Nachweise über erbrachte (Teil-)Leistungen im Rahmen der Weiterbildung werden von der ausbildenden Stelle ausgestellt.
Auch Aushilfsfahrer, die für gewerbliche Fahrten eingesetzt werden, müssen die Qualifikation als Berufskraftfahrer nachweisen.
Claudia Schnackerz
Telefon: +49 221 91 27 72 16
Telefax: +49 221 12 47 88
E-Mail: akademie@rda.de