Kontakt
Claudia Schnackerz
Telefon: +49 221 91 27 72 16
Telefax: +49 221 12 47 88
E-Mail: akademie@rda.de

Die regelmäßige Weiterbildung kann nur nachgewiesen werden durch:
Die erste Weiterbildung (insgesamt 35 Stunden) erfolgt:
Ab wann gilt diese Regelung:
*Übergangsregelung:
Um die Weiterbildung mit der Gültigkeit des Führerscheins zu synchronisieren, kann bei entsprechendem Ablaufdatum des Führerscheins die Weiterbildung bis 10. September 2015 erfolgen (Bus) oder 10. September 2016 erfolgen (LKW).
Anforderungen
Weiterbildungsinhalte
Die im Rahmen der Weiterbildung zu erwerbenden Kenntnisse sind in der Anlage 1 zur BKrFQV vorgegeben und entsprechen denen der Grundqualifikation.
Claudia Schnackerz
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