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EU-Berufskraftfahrer

Zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2003/59/EG hat der Bundesrat am 07.07.2006 das neue Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) verabschiedet.

Alle Fahrer/innen, die zu gewerblichen Zwecken Güterkraftverkehr oder Personenverkehr durchführen, müssen über eine die Fahrerlaubnis hinausgehende Grundqualifikation bzw. eine regelmäßige Weiterbildung verfügen.

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)


Ziel der Regelungen ist es,

  • die Verkehrssicherheit im Straßenverkehr nachhaltig zu verbessern,
  • kraftstoffsparendes Fahren und somit die Umweltbelastung zu minimieren,
  • die Sicherung eines einheitlichen Qualifikationsstandard für Berufskraftfahrer in der EU und das Berufsbild und das Image des gewerblichen Kraftfahrers in der Öffentlichkeit weiter aufzuwerten.

Gesetzlich geforderte Weiterbildungen und Grundqualifikation

Schulungen für den Personenverkehr

"Bus-Pilot"-Schulung - Qualifizierung für Reisebusfahrer (RDA und TÜV Rheinland Akademie arbeiten zusammen) 


Kontakt

Claudia Schnackerz 
Telefon: +49 221 91 27 72 16
Telefax: +49 221 12 47 88
E-Mail: akademie@rda.de